Tierschutzgesetz geändert

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelung zum Kükentöten vorgenommen. Ab dem 01.01.2024  ist nun eine Geschlechtsbestimmung im Brutei bis zum 12. Bruttag zugelassen. Die neuesten Forschungsergebnisse der Technischen Universität München über das Schmerzempfinden von Hühnerembryonen wurde somit anerkannt. Die gesetzliche Regelung zum Kükentöten in Deutschland bietet nun Planungsschutz für die Eierindustrie.